Jugendfeuerwehr Pülsen

Rauchwarnmelder

Ein Brandmelder ist Pflicht

Landesbauordnungen
Rauchwarnmelderpflicht in sieben Bundesländern


In den Bundesländern Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen besteht eine in der Landesbauordnung festgeschriebene Rauchmelderpflicht. Damit entsprechen diese Länder bereits seit langem bestehenden Forderungen von Landesfeuerwehrverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren sowie des Deutschen Feuerwehrverbands, die Installation von Rauchwarnmeldern als gesetzliche Regelung in die Landesbauordnung aufzunehmen.

In Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sind Rauchmelder sowohl in Neu- als auch in Bestandsbauten vorgeschrieben. Die Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen soll in Schleswig-Holstein bis 31.12.2009, in Hessen bis 31.12.2014, in Hamburg bis 31.12.2010, in Mecklenburg-Vorpommern bis 31.12.2009 und in Rheinland-Pfalz bis Dezember 2012 abgeschlossen sein. Im Saarland gilt die Rauchmelderpflicht für Neubauten.

Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 52 (7): In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten.


Quelle:hekatron

Brandtote sind Rauchtote


                                      
quelle:Hekatron

 

Jeden Monat verunglücken 50 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Die jährlichen Folgen in Deutschland: 600 Brandtote, 6.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In einigen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlichvorgeschrieben.

 


Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein  Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.


quelle:rauchmelder-lebensretter.de


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